Bis zur Aufhebung durch Kaiser Joseph II. gab es in Österreich eine Reihe Einsiedlerbrüder, die eine kirchlich anerkannte Gemeinschaft bildeten und nach strengen Regeln lebten.

 Die Aufgabe des Waldbruders bestand in der Betreuung und Bewachung es Gnadenortes, dem Empfang der Prozessionen, dem Vorbeterdienst in der Kapelle und in der Annahme und Verrechnung der Geld- und Wachsspenden der Wallfahrer.